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DIE ORTSTAFELFRAGE

Zweisprachige topographische Aufschriften in den EU-Mitgliedstaaten II

Griechenland
Griechenland ist beim Minderheitenschutz das absolute Schlußlicht in Europa und wurde dafür mehrfach heftig kritisiert. Unter anderem gibt es für die zahlreichen ethnischen Minderheiten in Griechenland keine zweisprachigen topographischen Aufschriften.

Großbritannien und Nordirland
In Wales gibt es unabhängig von Prozentsätzen zweisprachige Aufschriften in Walisisch und Englisch.

Irland
Die irischsprachige Minderheit in Irland wird stark gefördert, was zu einem beispielhaften Minderheitenschutz führt. So sind auch alle topographischen Aufschriften, ohne einen Prozentsatz festzulegen, in ganz Irland zweisprachig gestaltet.

Italien
In der Region Aosta (Italienisch/Französisch) und in Südtirol (Italienisch/Deutsch) gibt es überall zweisprachige Aufschriften und zwar unabhängig von irgendwelchen Prozentsätzen überall dort, wo die sprachliche Minderheit traditionell beheimatet ist. In Südtirol gibt es in jenen Tälern, in denen auch Ladinisch gesprochen wird, sogar dreisprachige Aufschriften (Italienisch/Deutsch/Ladinisch).
Für die slowenische Minderheit in den Provinzen Triest und Görz gibt es ebenfalls zweisprachige Aufschriften. In der Provinz Udine sollen nunmehr auch zweisprachige Aufschriften (Italienisch/Slowenisch) angebracht werden.

Niederlande
Eine einheitliche Regelung gibt es für die friesische Minderheit in den Niederlanden nicht, da diese Frage in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Immer mehr Gemeinden bringen allerdings zweisprachige oder einsprachig friesische topographische Aufschriften an.

Portugal
In Portugal gibt es lediglich in der Gemeinde Miranda do Douro eine kleine spanischsprechende Minderheit. Diese kann ihre Muttersprache zwar auch als Amtssprache verwenden, eine klare Topographieregelung gibt es aber nicht.

Schweden
Für die Minderheiten der Sami und Finnen gibt es in den Regionen Norrbotten und Västerbotten zunehmend mehr zweisprachige Aufschriften.

Spanien
In den gemischtsprachigen Regionen gelten die jeweiligen Minderheitensprachen als Staatssprachen neben dem Spanischen. In Katatlonien (Spanisch/Katalonisch) und im Baskenland (Spanisch/Baskisch) gibt es daher überall zweisprachige topographische Aufschriften.

Dieser Streifzug durch die EU-Mitgliedstaaten zeigte, dass trotz einiger Schwierigkeiten zweisprachige topographische Aufschriften entweder bereits seit langem üblich sind, oder man in letzter Zeit zunehmend daran geht, den sprachlichen Minderheiten ihr Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften zu gewähren. Insgesamt kann dadurch von einem europäischen Standard des Minderheitenschutzes, dessen fixer Bestandteil zweisprachige topographische Aufschriften sind, gesprochen werden. Die alte österreichische 25%-Regelung für das Anbringen von zweisprachigen topographischen Aufschriften entspricht nicht dem europäischen Standard. Eine Herabsetzung der 25%-Klausel auf 10% war daher nicht nur aufgrund der klaren rechtlichen Situation, sondern auch aufgrund des europäischen Minderheitenschutzstandards längst fällig.