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DIE KÄRNTNER SLOWENEN

Neuordnung des Schulwesens
Joško Tischler, Funktionär slowenischer Organisationen, hatte bald nach dem ”Anschluss” Kärnten verlassen müssen und war erst in der 2. Julihälfte 1945 nach Kärnten zurückgekommen. Bald wurde er als Vertreter der Kärntner Slowenen in die Provisorische Kärntner Landesregierung aufgenommen und mit Minderheitenangelegenheiten beauftragt. Darunter fielen unter anderem auch Fragen der Wiedergutmachung und des zweisprachigen Schulunterrichts.
Er erarbeitete den Entwurf zur Neugestaltung der Volksschulen, der am 3. Oktober 1945 einstimmig angenommen wurde und für alle schulpflichtigen Kinder eines genau umrissenen Gebietes den verpflichtenden zweisprachigen Unterricht in den ersten drei Schulstufen einführte. Danach sollte Slowenisch als Pflichtfach unterrichtet werden. Ähnlich wie in der Schweiz, sollten die Kinder im zweisprachigen Gebiet beide Landessprachen lernen und mit ”dem anderen” in seiner Muttersprache kommunizieren können. Für die erfolgreiche Durchführung der Verordnung fehlte es an zweisprachig qualifizierten Lehrern und an Unterrichtsmaterialien. An einzelnen Schulstandorten regte sich Widerstand gegen die Verordnung. Die Schulbehörden und politischen Vertreter lobten die Neugestaltung.
Die Verteidigung dieses Schulsystems nahm in dem Maße ab, als sich die internationale Lage und die damit verbundene offene Grenzfrage zu Gunsten Österreichs besserte. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags im Mai 1955 wurde die Kritik in öffentlichen Kampagnen artikuliert. Nach Schulstreiks im Juni und Juli 1958 und der Ankündigung weiterer Protestaktionen erließ Landeshauptmann Wedenig am 22. September den sogenannten Abmeldeerlass.
Am 19. März 1959 verabschiedete der Nationalrat trotz schwerer Bedenken und Proteste der Kärntner Slowenen das Minderheitenschulgesetz für Kärnten, mit dem die Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht eingeführt wurde. Auf Grund der heftig geführten öffentlichen Kampagnen wagten viele Eltern nicht mehr, ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anzumelden. Zwei Jahre vorher hatte Unterrichtsminister Heinrich Drimmel die Gründung des heutigen “Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Slowenen in Klagenfurt/Zvezna gimnazija in zvezna realna gimnazija za Slovence v Celovcu” verordnet. Seine Existenz wurde mit dem Minderheitenschulgesetz abgesichert, eine Minderheitenschulabteilung beim Landesschulrat für Kärnten wurde realisiert.