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DIE KÄRNTNER SLOWENEN

Erste Schritte zu einer ”Wiedergutmachung”
Die ”Provisorische Kärntner Landesregierung” befasste sich bereits in ihrer ersten Sitzung intensiv mit der Frage der Entschädigung der ”Ausgesiedelten”. Dahinter standen einerseits intensives Bedauern, andererseits aber auch außenpolitische Überlegungen. Gebietsforderungen der jugoslawischen Regierung waren bekannt. Durch eine rasche ”Wiedergutmachung”, so hoffte man, könnten die Slowenen von einer Unterstützung der Anschlussforderungen abgehalten werden.
Im Juni 1945 erkannte der ”Konsultative Landesausschuss” ”die großen Verdienste, die sich der slowenische Volksteil Kärntens bei der Bekämpfung der nazistischen Herrschaft erworben hatte” an und beschloss eine Reihe von slowenenfreundlichen Maßnahmen. Die Deportationen slowenischer Familien wurden widerrufen und ihre Besitzungen sollten rückerstattet werden, die slowenischen kulturellen und wirtschaftlichen Vereinigungen sollten wieder errichtet, reichsdeutsche Siedler sollten Südkärnten verlassen, die utraquistische
Schule sollte erneuert und Slowenisch als Amtssprache anerkannt werden. Allein über die Kompetenzen zur Ausführung entschied die britische Militärregierung.