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UNSERE GEMEINDEN

AKTUELLES
08. Mär 2010, Feistritz ob Bleiburg / Bistrica nad Pliberkom
LFA = ÖVP
06. Mär 2010, Bad Eisenkappel / Železna kapla
EINLADUNG/VABILO: Zu einem interessanten musikalisch- literarischen Abend
05. Mär 2010, Globasnitz / Globasnica
Brief des AK für den Erhalt des Postamtes Globasnitz/Globasnica an die Post-Control-Kommission
TERMINE
13. 03. Bad Eisenkappel/Železna Kapla, Forum Zarja
Konzert “CANCIONES POPULARES”
14. 03. St. Michael ob Bleiburg/Šmihel nad Pliberkom, Gemeindeamt
Konzert: SONUS-MATINEE
18. 03. St. Michael ob Bleiburg/Šmihel nad Pliberkom, Pfarrsaal
“Komplementärmedizin ist ...”
18. 03. Bleiburg / Pliberk, Kulturni dom
Theateraufführung Tone Partljič: Čistilka in predsednik uprave
19. 03. Feistritz an der Gail/Bistrica na Zilji, Stara pošta/Alte Post
JAGD AM SCHNITTPUNKT Ausstellung der Jagdbilder LUKAS KRAUT
LINKS
DIE ORTSTAFELFRAGE
Wer sind die Kärntner Slowenen
Wo leben die Kärntner Slowenen?
Das traditionelle Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen erstreckt sich von Hermagor im Westen bis Lavamünd im Osten entlang der österreichisch-italienischen und der österreichisch-slowenischen Grenze. Es umfasst im wesentlichen drei Täler und zwar: das untere Gailtal, das Rosental und das Jauntal bzw. den östlichsten Teil des Bezirks Hermagor, den südlichen Teil des Bezirks Villach, den südlichen und zentralen Teil des Bezirks Klagenfurt und schließlich den gesamten Bezirk Völkermarkt.
Seit wann leben Slowenen in Kärnten?
Die Slowenen wanderten nach dem Zerfall des Römischen Reichs Ende des 6. Jahrhunderts in Kärnten ein und leben daher schon seit mehr als 1400 Jahren in Kärnten. Es wird in Kärnten daher schon seit längerer Zeit Slowenisch gesprochen als Deutsch.
Wie wurden die Slowenen zur Minderheit?
Im 19. Jahrhundert sprach ein Viertel bis ein Drittel der Kärntner Bevölkerung Slowenisch. Im traditionellen Siedlungsgebiet lebten mit Ausnahmen einiger kleinräumiger Sprachinseln nur Slowenen. Eine gezielte Assimilierungspolitik bewirkte einen drastischen Rückgang der slowenischsprachigen Bevölkerung, der anhand der Volkszählungen sehr gut dokumentiert werden kann:
| Jahr | Zahl der Kärntner Slowenen bei Volkszählungen |
|---|---|
| 1880 | 85.051 |
| 1890 | 84.667 |
| 1900 | 75.136 |
| 1910 | 66.463 |
| 1923 | 34.650 |
| 1934 | 24.875 |
| 1939 | 43.179 |
| 1951 | 42.095 |
| 1961 | 24.911 |
| 1971 | 20.972 |
| 1981 | 16.552 |
| 1991 | 14.580 |
Welche Minderheitenschutzbestimmungen gibt es für die Kärntner Slowenen?
Neben dem Art. 19 des Staatsgrundgesetzes von 1867 und den Art. 66, 67 und 68 des Staatsvertrages von St. Germain aus dem Jahr 1920 gibt es in erster Linie den Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages, der eine Art ?Magna Charta? des Minderheitenschutzes ist. In Ausführung des Staatsvertrages wurde im Jahr 1976 das Volksgruppengesetz beschlossen, das allerdings in mittlerweile zahlreichen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes als nicht im Einklang mit dem Art. 7 stehend, geändert wurde. Dem Volksgruppengesetz stimmte die slowenische Minderheit in Kärnten niemals zu, da es vor allem bei der Amtssprache und bei der Topographie weit schlechtere Regelungen vorsieht als der Art. 7 des Staatsvertrages. Dies bestätigte der Verfassungsgerichtshof in zwei Erkenntnissen (Oktober 2000 und Dezember 2001). Österreich hat in den letzten Jahren auch mehrere europäische Minderheitenschutzvereinbarungen übernommen. Dazu zählen vor allem die Europäische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Außerdem verpflichtete sich Österreich in einer im Jahr 2000 vom Nationalrat beschlossenen Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz.
Werden die einschlägigen Minderheitenschutzbestimmungen auch tatsächlich umgesetzt?
Die österreichische Minderheitenpolitik kann wohl auf ein Rechtssystem verweisen, das theoretisch viel an Schutz und Rechten für die Minderheiten bietet, in der Praxis aber weder aktive und systematische Förderungspolitik zur Folge hat noch die Minderheitenangehörigen vor restriktiver staatlicher Politik sowie vor minderheitenfeindlichen Organisationen und Strukturen schützt. Dies spiegelt auch die derzeitige Diskussion rund um die Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu den zweisprachigen Ortstafeln wider.


