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Asylpolitik in Kärnten
Vouk (LIF): Deportation durch Haider überprüfen
26.08.2008 - 10:30
LIF-Kandidat Vouk zu UVS-Entscheidung: Ist Haider auch strafrechtlich verantwortlich?
Utl.: Verdacht auf Freiheitsentziehung und Nötigung
Nach der Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Kärnten, dass die von Landeshauptmann Haider veranlasste Deportation einer tschetschenischen Flüchtlingsfamilie „überschießend und rechtswidrig“ sowie ein Verstoß gegen Artikel 5 der Menschenrechtskonvention ist, verlangt der LIF-Spitzenkandidat in Kärnten Rudi Vouk rechtliche Konsequenzen.
„Die Staatsanwaltschaft muss ehestmöglich überprüfen, ob es sich bei dem Vorgehen Haiders um strafrechtlich relevante Vergehen der Freiheitsentziehung und Nötigung gehandelt hat“, fordert Vouk.
Der Verfassungssprecher der LIF weist auch darauf hin, dass nach dem Organhaftpflichtgesetz auch zu überprüfen ist, ob von den handelnden Beamten und LH Haider Schadenersatz für die entstandenen Kosten gefordert werden kann. Das Land Kärnten wurde vom UVS nämlich zum Kostenersatz verurteilt.