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Zweisprachige Ortstafeln:

Stellungnahme der Kärntner Landesregierung auf Anfrage der Einheitsliste/Enotna lista (EL)

12.09.2011 - 11:42

Die EL erbat von der zuständigen Abteilung der Landesregierung eine detaillierte Auskunft über die Umsetzung des Volksgruppengesetzes NEU und des Memorandums. Die Stellungnahme der Landesregierung veröffentlichen wir an dieser Stelle zur Gänze:

1. Topographieverordung alt: 9 Gemeinden erfassst mit 93 benannten Ortschaften. Davon waren in 32 Ortschaften Ortstafeln und in 61 Ortsaften Ortsbezeichnungstafeln (oder nichts, da nicht verpflichtend) vorgesehen.
Volksgruppengesetz neu: 24 Gemeinden erfasst mit 164 benannten Ortschaften. Davon sind in 59 Ortschaften Ortstafeln und in 105 Ortschaften Ortsbezeichnungstafeln (aber die verflichtend) vorgesehen.

2. Durch die Beurteilung bei der Festlegung der Ortsgebiete wurden für Lessach (St. Jakob i.R.), St. Johann i.R. (Feistritz i.R.) und Nageltschach festgestellt, dass keine Streusiedlung vorliegt, sondern wurden neue Ortsgebiete verordnet. Ergänzend dazu wurde für Gonowetz ein Ortsgebiet verordnet (bisher zweisprachige Ortschaftsbezeichnung).

3.Zu Hundsdorf und den vorgebrachten Argumenten:

a.Neufestlegung Ortsgebiet Hundsdorf:
Hundsdorf erhält 8 zweisprachige Ortstafeln an Stelle von zwei deutschsprachigen. Die StVO sieht genaue fachliche Kriterien vor, sodass das Ortsgebiet von einem Sachverständigen überprüft und aufgrund der Siedlungsentwicklung durch ein Gutachten verkehrstechnisch begutachtet wurde. Die BH hat den sachlichen Ausführungen des Sachverständigen Folge geleistet und war Frau Bürgermeisterin und die Amtsleiterin in diese Festlegung durch Informationen vor Erlassung eingebunden.

b. Die bereits verordneten und aufgestellten zweisprachigen Ortstafeln sollen bestehen bleiben:
Das Volksgruppengesetz enthält zwar ein Verschlechterungverbot. Aber einerseits ist in Hundsdorf bislang KEINE zweisprachige Ortstafel gestanden und andererseits bedeutet das Verschlechertungsverbot NICHT, dass die Kriterien der StVO nicht mehr gelten, sondern ist es sogar gesetzlich verpflichtend die Kriterien der StVO anzwenden. Und durch den Ersatz von zwei deutschsprachigen Ortstafeln durch ACHT zweisprachige Ortstafeln für das weiterhin bestehende Ortsgebiet Hundsdorf kann von Verschlechterung nicht gesprochen werden, wobei sich der Bestand von zweisprachigen Aufschriften im Volksgruppengesetz wohl hauptsächlich auf topographische Beschriftungen auf Gebäuden usw. bezieht, die nicht mehr von der verpflichtenden Zweisprachigkeit erfasst sind.

c. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes werden umgesetzt;
Der Vfgh hat die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft hinsichtlich der Beschriftung der deutschprachigen Ortstafel Hundsdorf am 13.12.2006 für die Vergangenheit ("....die Verordnung....war bis zum Ablauf des 30.6.2006 gesetzwidrig") rechtswidrig erklärt. Der Vfgh hat sich nicht mit der räumlichen Festlegung des Ortsgebietes befasst, sondern nur mit der erforderlichen Beschriftung. Da jedoch zwischenzeitig aus Anlass einer anderen Verkehrsbeschränkung (die nicht im Zusammenhang mit diesem Ortsgebiet gestanden war aufgrund der Paxis Sammelverordnungen zu erlassen) eine neue Sammelverordnung erlassen worden war, waren die beiden Ortstafeln bislang weiterhin einsprachige Ortstafeln, da eine neuerliche Anfechtung der neuen Verordnung nicht erfolgte. Dies bedeutet, dass seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts seit der erstmaligen Festlegung eines Ortsgebietes ein unveränderter Bestand des Ortsgebietes mit einer einsprachigen Ortstafel in der Natur gegeben war.
Das VfGH Erkenntnis ist mit den acht zweisprachigen Ortstafeln erüllt.

d. Darüberhinaus erhalten Orte mit 17,5% (und mehr) slowenischer bzw. zweisprachiger Bevölkerung eine zweisprachige Orstafel.

Dr. Albert Kreiner