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Koordinationsausschuss der Kärntner Slowenen

EL-Vorschlag einer einheitlichen Vertretung der Kärntner Slowenen

01.04.2008 - 16:13

Die Enotna lista hat auf ihrer Vorstandssitzung einen Vorschlag ausgearbeitet, wie eine Reorganisation des Koordinationsausschusses der Kärntner Slowenen (KAKS) gelingen könnte. Hierbei geht es um ein Gremium, dass eine einheitliche Position der Kärntner Slowenen nach außen ermöglicht.

EL-Vorschlag für den Koordinationsausschuss der Kärntner Slowenen
(beschlossen als interimistisches Modell auf der Vorstandssitzung am 14.2.2008)


KAKS
- Rat der Kärntner Slowenen (2 Mitglieder, nach Möglichkeit eines vom Christlichen Kulturverband)
- Zentralverband slow. Organisationen (2 Mitglieder, nach Möglichkeit eines vom Slow. Kulturverband)
- Enotna lista (1 Mitglied)
- Gemeinschaft der Kärntner Slowenen (1 Mitglied)
- Jugendorganisationen (1 Mitglied)

Erweiterter KAKS
1. Zivilgesellschaft (30 Mitglieder)
mit maßgeblichen Organisationen der Kärntner Slowenen

Je 8 Mitglieder:
- Rat der Kärntner Slowenen
- Zentralverband slow. Organisationen

Je 2 Mitglieder:
Gemeinschaft der Kärntner Slowenen, Slowenischer Wirtschaftsverband, Christlicher Kulturverband, Slow. Kulturverband, Slow. Sportverband, Jugendorganisationen, Kirche)

Das Haus der Zivilgesellschaft wählen Mitglieder der slowenischen Kulturvereine und –organisationen (ca. 1200).

2. Politische Vertreter (30 Mitglieder)
Gewählte Vertreter in öffentlich-rechtlichen Körperschaften auf Gemeinde, Landes- und Bundesebene sowie Vertreter in Interessensvetretungen, die sich öffentlich als Angehörige der slowenischen Volksgruppe deklarieren und einen Eid auf den Artikel 7 sowie andere maßgebliche bundesweite und internationale Bestimmungen ablegen.

Argumente für diesen Vorschlag:

- Dezentralisierung der Volksgruppenvertretung
- Funktionalität und Beschlussfähigkeit des KAKS
- Berücksichtigung sowohl der Zivilgesellschaft als auch unmittelbar gewählter politischer Mandatare
- Einbeziehung slowenischer Gemeinderatsmitglieder
- Rotationsprinzip beim Vorsitz (siehe EU):

KAKS muss lt. Geschäftsbuch operieren, z.B. den Vorsitz des Gremiums hat wechselnd ein Vertreter der Zivil- bzw. ein Vertreter der politischen Bank inne.