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VfGH-Erkenntnis zur Parteienförderung

EL/Smrtnik: Förderung darf nicht auf LT-Parteien beschränkt sein!

12.11.2008 - 11:51

Klagenfurt (11.11.08) – Das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Parteinförderung gab der FPÖ Recht, dass nicht nur Parteien mit zumindest zwei Abgeordneten im Kärntner Landtag ein Recht auf Parteienförderung haben.

„Das Recht auf Parteienförderung darf nicht von der Größe der Partei abhängig gemacht werden. Ab einer gewissen Verankerung auf Gemeindeebene und bei zumindest 1 % der Wählerstimmen, müsste ein Anteil der gesetzlich vorgesehenen Parteinförderung auch jenen Parteien zukommen, die nicht im Landtag vertreten sind" fordert EL Vorsitzender Vladimir Smrtnik. "Keine Partei darf diskriminiert werden, schon gar nicht wenn sie sich als Regionalpartei einer zweisprachigen Region definiert", so Smrtnik.

Smrtnik fordert zum einen Gerechtigkeit bei der Parteinförderung aber auch Mäßigung bei der Auszahlung dieser Förderungen. "Es ist völlig inakzeptabel, wenn sich Parteien in Zeiten der Finanzkrise und des Spargedankes in unverschämter Weise aus dem Steuertopf bedienen", so der EL Vorsitzende.