MY ELNET
UNSERE GEMEINDEN

AKTUELLES
05. Dez 2022, Finkenstein / Bekštanj
Neue Ausgabe des Info-Blattes der EL Finkenstein/Bekštanj
21. Okt 2022, Zell / Sele
„Dovolj kreganja. Nutzen wir gemeinsam unser Potential!“
21. Jän 2022, Zell / Sele
Ich möchte nach bestem Wissen und Gewissen für unsere Gemeinde arbeiten
TERMINE
Keine aktuellen Termine
LINKS
EL Bleiburg/Pliberk
EL: Resolution für Kärntner Kleinschulen
19.11.2008 - 10:17
Utl.: EL-Pliberk/Bleiburg verfasste eine Resolution an die Landesregierung zur Erhaltung von Kleinschulen am Land
Die EL Bleiburg/Pliberk wird im Gemeinderat eine Resolution an die Landesregierung einbringen für die Erhaltung von ländlichen Kleinschulen. In der Resolution wird auch für eine Änderung bzw. Adaptierung des Kärntner Schulgesetzes argumentiert. Die EL hofft, dass der Gemeinderat in der nächsten Sitzung die Resolution beschließt.
Die EL-Gemeinderätin und Fraktionssprecherin für das Schulwesen Eva Verhnjak-Pikalo sieht in Kärnten großen Handlungsbedarf auf dem Schulgebiet: „Der Wert der Stärkung des ländlichen Raumes wird von der Landespolitik oft betont. Die in dieser Resolution angeführten Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag dem ländlichen Raum in Kärnten eine Chance zur Stärkung und positiven Entwicklung zu geben. Es ist auch ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität für Familien am Land zu bleiben“, meint Eva Verhnjak-Pikalo, im Zivilberuf AHS-Professorin am Alpen-Adria-Gymnasium in Völkermarkt.
Resolution
Die demografische Entwicklung in unserem Land muss Anlass dazu sein, unter anderem die Diskussion um den Erhalt von Kleinschulen zu vertiefen und bisherige Regelungen neu zu überdenken und zu aktualisieren.
Aufgrund der stetig sinkenden SchülerInnenzahlen ist die Stabilität vieler Schulstandorte gefährdet. Will man jedoch Kultur und Identität der Dörfer, die ein wichtiges Kulturgut jeder Region darstellen, erhalten, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Kleinschulen zu fördern und ihren Standort, ihre Qualität und somit ihre Attraktivität zu sichern. Zu diesem Zweck ist das Kärntner Schulgesetz den Anforderungen der Kleinschulen anzupassen und wie folgt zu adaptieren:
•Einhaltung der Schulsprengel
•Die MindestschülerInnenzahl für Kleinschulen soll bis auf eine pädagogisch vertretbare Anzahl herunter gesetzt werden, um Schulstandorte zu sichern.
•Die SchülerInnenzahl eines Schulstandortes soll über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, bevor Maßnahmen gesetzt werden. Ein Absinken unter die gesetzliche MindestschülerInnenzahl darf nicht gleichzeitig eine Änderung der Organisationsform der Schule bedeuten. D.h.: Fällt die SchülerInnenzahl unter die gesetzlich vorgegebene Zahl und ist im Laufe darauf folgender Jahre ein Anstieg der SchülerInnenzahl gegeben, muss die Organisationsform der Schule für den Zeitraum der Überbrückung unverändert bleiben können.
•Öffentlich und politisch soll eine sachlich geführte Diskussion über die positiven Faktoren von Kleinschulen geführt werden. Weiters muss transportiert werden, dass Kleinschulen dieselben Standards sowie dieselbe SPF (sonderpäd. Förderung) anbieten wie große Schulen.



