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Zweisprachige Geburtsurkunden
Logar-Kogelnik: kommt neue Prüfung des Innenministeriums?
28.07.2008 - 10:49
Der Fall Logar-Kogelnik aus Globasnitz/Globasnica (in der Sendung Bürgeranwalt, ORF vom 26.7.), in dem das Klagenfurter Standesamt eine zweisprachige Bezeichnung des Wohnsitzes in der Geburtsurkunde verweigerte, zeigt erneut, wie der slowenischen Minderheit unwohlwollend der österreichische Staat den Artikel 7 des StV. 1955 auslegt. Das Innenministerium könnte seine Rechtshaltung erneut prüfen lassen.
Der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk wurde in seiner Beurteilung, wonach auf diesem Gebiet ein „rechtliches Trümmerfeld“ herrscht, bekräftigt.
Wo der österreichische Staat seine tagespolitisch motivierten und für die Minderheit restriktiven Rechtsexpertisen anwendet, finden sich sehr anerkannte Verfassungsjuristen, die den Art. 7 wertfrei „in dubio pro reo“ interpretieren.
Wen kostet ein topografischer Eintrag in beiden Sprachen, deutsch und slowenisch, etwas, fragt sich die Volksanwältin Terezija Stoisits vollkommen zu Recht und trifft damit den Nagel auf den Kopf.
Jedenfalls bewies die Sendung, dass derartige öffentliche Diskussionen wichtig sind, denn sie zeigen den Staatsbürgern die Absurdität der Vorgehensweise des Staates und dessen negative Einstellung gegenüber den Kärntner Slowenen. Die Beispiele sind so auch ein Spiegel und Appell an die regierenden Parteien und Politiker, mit der Gesetzesinterpretation „in dubio contra reo“ aufzuhören. In diesem Fall besteht die Hoffnung, dass das Innenministerium nach einer Prüfung seiner Rechtssprechung zu neuen Erkenntnissen kommt.



