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Volksgruppen und Behörden
LIF-Vouk: volksgruppenfreundliche Behörden im Sinne des Rechtsstaates
16.09.2008 - 15:23
LIF-Vouk: Neuestes VfGH-Erkenntnis hindert Behörden nicht daran, volksgruppenfreundlich zu agieren
Der Kärntner Spitzenkandidat und Verfassungssprecher des LIF Rudi Vouk weist darauf hin, dass das neueste VfGH-Erkenntnis, wonach „keine Verpflichtung des Staates zur Bestellung von der Minderheitensprache mächtigen Organwaltern“ besteht, an der bestehenden Rechtslage nichts ändert. Es bedeutet nur, dass die Beamten nicht verpflichtet sind, die Volksgruppensprache zu erlernen.
Niemand hindert die Behörden aber daran, die Beamten zum Erlernen bzw. zur Verwendung der Volksgruppensprache zu motivieren. „Es ist bemerkenswert, das nicht gerade minderheitenfreundliche Entscheidungen auf Punkt und Beistrich eingehalten und von manchen Politikern bejubelt werden. Sind die Entscheidungen aber volksgruppenfreundlich, werden sie schamlos ignoriert,“ stellt Vouk fest.
„Das neueste VfGH-Erkenntnis hindert nämlich niemanden daran, volksgruppenfreundlich zu agieren“, betont Vouk. Der liberale Verfassungsprecher bekräftigt aus diesem Anlass die Forderung, das bestehende Volksgruppengesetz aus dem Jahr 1976 einer grundlegenden Reform zu unterziehen. „Das Gesetz ist in einer Zeit höchster Spannnungen gegenüber den Volksgruppen enstanden. Nun ist es höchste Zeit, dass es den modernen Gegebenheiten angepasst und endlich zu einem Gesetz für den Schutz und die Weiterentwicklung der Volksgruppen wird“, fordert der liberale Verfassungssprecher Vouk.