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Allgemeine Gemeindeordnung (AGO)

Informationsgewährleistung auch für Kleinparteien

14.01.2008 - 13:40

Als demokratiepolitisches Manko sieht die EL den spärlichen Informationsfluss, dem Kleinparteien allemein in der politischen Tätigkeit ausgesetzt sind. Davon am meisten betroffen sind vor allem Kleinparteien auf Gemeindeebene.

Kleinparteien auf Gemeindeebene können mit hintangehaltenen oder zum letztmöglichen Termin ausgehändigten Informationen (Akteneinsicht), schwerlich am politischen Geschehen teilnehmen.

„Es ist nicht einzusehen, dass kleine Parteien und Fraktionen vollkommen abhängig sind von Großparteien, die sich anmaßen, wichtige Informationen nicht automatisch und in vollem Umfang sofort zur Verfügung zu stellen“, meint EL-Landesgeschäftsführer Adrian Kert.

Die EL wird diesbezüglich auf Landes- wie auch auf Bundesebene auf Änderung mangelhafter Regelungen pochen, und z. B. bei § 28 AGO das Einbinden eines Zeitfaktors vorschlagen. Kert: „In der AGO fehlt eine Zeitdefinition, die eine Rechtzeitigkeit der Informierungsmöglichkeit durch Akteneinsicht gewährleistet und natürlich auch um eine Definition der Konsequenzen für vorenthaltene oder zu spät ausgehändigte Informationen.“

Die EL wird demnächst mit dem Leiter der Kärntner Gemeindeaufsicht Franz Sturm das Gespräch suchen, um über dieses Thema zu sprechen.