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Amtssprache: Slowenisch

EL: amtliche Bildungskurse für Amtssprache Slowenisch

30.06.2008 - 09:57

Einige EL-Fraktionen haben bereits im Gemeinderat einen Antrag gestellt, wonach slowenisch amtierende BeamtInnen dafür auch zulagenberechtigt seien (§ 23 Volksgruppengesetz und entsprechende landes- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen).
Ein entsprechender EL-Antrag liegt bei der Landesverwaltungsakademie.


In diesem Zusammenhang hat die EL der Landesverwaltungsakademie (Dir. Simon Korenjak) ein Schreiben zugestellt über Möglichkeiten eines amtlich angebotenen und anerkannten Bildungskurses im Fach „Slowenische Amtssprache“.
„Damit wollen wir einerseits eine entsprechende Qualifikation sichern, andrerseits aber auch erreichen, dass nur BeamtInnen mit entsprechender Ausbildung berechtigt sind in Slowenisch zu amtieren und damit auch zulageberechtigt sind“, sieht EL-Vorsitzender Vladimir Smrtnik, der auch Mitglied der ARGE Slowenisch an Ämtern (Slovensko na uradih, siehe www.slovenskonauradih.at/deutsch) ist, nur positive Effekte.

Ein weiteres wichtiges Argument für Smrtnik ist, das nur ein amtlich anerkannter Qualifikationskurs probat wäre, um etwaigem Schindludertreiben Einhalt zu gebieten durch unqualifizierte BeamtInnen, die trotzdem eine Zulage kassieren.

Die Landesverwaltungsakademie hat den EL-Vorschlag an die Landesamtsdirektion (Büro Dr. Sladko) weitergeleitet.