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EL-Chef für Lockerung der Vorgaben der Landesplanung bei Widmungen im ländlichen Raum

Skandalöser Umgang des Bürgermeisters mit Widmungsantrag

EL-Chef für Lockerung der Vorgaben der Landesplanung bei Widmungen im ländlichen Raum

28.10.2010 - 14:55

Eine Gemeindebürgerin hat mit Schreiben vom 28.08.2010 an die Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg einen Widmungsantrag (Anlage) von derzeit landwirtschaftliche Nutzfläche in Bauland eingebracht.

Das Grundstück wurde der Bauwerberin im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung als Erbteil zugesprochen. Die Liegenschaft liegt in einer Streusiedlung und ist die gesamte Infrastruktur (Strom, Wasser, Zufahrt) im Nahbereich vorhanden. Dennoch hat der Bürgermeister der Gemeinde Fritz Flödl im Schreiben vom 21.10.2010 (Anlage) diesen Antrag ohne vorherige Befassung des Gemeinderates mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Bauausschuss der Gemeinde (beratendes Gremium) mehrheitlich dagegen ausgesprochen hat und es angeblich im Jahre 1997 zu einem ähnlich gelagerten Antrag eine negative Stellungnahme der Abt 20 – Landesplanung gegeben hätte.

Gemeindevorstand Vladimir Smrtnik kritisiert die eigenmächtige Vorgangsweise des Bürgermeisters, der am Gemeiderat vorbei ohne seriöse Überprüfung des Antrages einfach einen Widmungsantrag abweist. »So werden bauwillige Gemeindebürger aus unserer Gemeinde vertrieben, was der Gemeinde schadet«. Zudem ist das Vorgehen des Bürgermeisters im krassen Widerspruch zur Allgemeinen Gemeideordnung. Smrtnik plädiert ganz allgemein für eine großzügige Vorgangsweise der Gemeinden bei Widmungsanträgen und für eine Auflockerung der Vorgaben der Landesplanung vor allem als Maßnahme gegen die Abwanderung aus ländlichen Regionen.

Im konkreten Fall verlangt er vom Bürgermeister eine gesetzeskonforme Behandlung des Widmungsantrages.

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