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DIE KÄRNTNER SLOWENEN

Artikel 7
Im Österreichischen Staatsvertrag von 1955 werden im Artikel 7 die Minderheitenrechte garantiert, dazu gehören das Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften, Slowenisch als zusätzliche Amtssprache, Schulunterricht in der Muttersprache sowie das Recht auf eigene Organisationen.
Erst im Jahr 1972, 17 Jahre nach Unterzeichnung des Staatsvertrages, initiierte Landeshauptmann Hans Sima, mit Unterstützung der Parteiführung der SPÖ, ein Gesetz über zweisprachige topographische Aufschriften und Bezeichnungen. Dieses sah 205 zweisprachige Ortsbezeichnungen in 36 Gemeinden vor. Das Gesetz wurde im Nationalrat angenommen. Die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln führte zum bekannten Ortstafelsturm und zur organisierten Demontage der aufgestellten zweisprachigen Ortstafeln bis zum 10. Oktober 1972. Die Gegner zweisprachiger Ortstafeln interpretierten diese als Symbole für das ”Abstecken von Gebietsforderungen”.
Zur Lösung anstehender Minderheitenprobleme der Kärntner Slowenen berief Bundeskanzler Kreisky eine “Studienkommission” und ein “Kontaktkomitee” ein. Die Studienkommission erörterte in erster Linie, ab welchem Anteil slowenischer oder gemischtsprachiger Bevölkerung zweisprachige topographische Aufschriften anzubringen und wie “Verwaltungs und
Gerichtsbezirke” zu interpretieren seien. Jedenfalls zogen die Slowenenorganisationen anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Staatsvertrages in einem weiteren Memorandum negative Bilanz und sahen die Minderheit in ihrer Existenz bedroht.
Als im Nationalrat am 7. Juli 1976 das Volksgruppengesetz beschlossen wurde und die Bundesregierung zu seiner Realisierung für den November 1976 eine geheime Erhebung der Muttersprache ankündigte, verließen die Slowenen das “Kontaktkomitee”. In die am 31. Mai 1977 beschlossene Verordnung über jene Gebietsteile, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen seien, wurden lediglich 91 Ortschaften aufgenommen.
Dieses Volksgruppengesetz ist zumindest auf zwei Ebenen durch mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen, die Rechtsanwalt und EL-Gemeinderat Rudolf Vouk erkämpft hat, in Frage gestellt worden, und zwar hinsichtlich des Slowenischen als zusätzlicher Amtssprache am Beispiel von Eberndorf und hinsichtlich zweisprachiger topographischer Aufschriften am Beispiel von St. Kanzian.