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FOTOGALERIE ÖFFNENSlowenische Amtssprache im Visier

Verfassungsexperte in Tainach / Tinje

Verfassungsexperte in Tainach / Tinje

14.03.2008 - 12:58

„Ich habe nicht gewusst, dass es so schlimm ist!“
Mit diesen Worten kommentierte der renomierte österreichische Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk die Ausführungen seines Juristenkollegen Mag. Rudi Vouk zur aktuellen Situation der Volksgruppe in Bezug auf ihre Möglichkeit, vor Ämtern und Behörden ihre Muttersprache zu verwenden. Prof. Funk weiter: "Wir stehen auf einem rechtlichen und politischen Trümmerfeld."


Die sehr gut besuchte Veranstaltung des Bildungshauses Sodalitas wurde mit einem Kurzreferat von Mag. Vouk Vouk über aktuelle Problem bei der Verwendung der slowenischen Amtsprache in Kärnten eingeleitet. Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften, die sich weigern, geltende Rechtsvorschriften einzuhalten, das Fehlen von zweisprachigen Gerichten im Bereich von Klagenfurt und Villach, die Weigerungen von Ämtern und Behörden, im elektronischen Rechtsverkehr die slowenische Sprache und Schrift zu ermöglichen, sowie die Verweigerung des Menschenrechtes auf richtige Schreibung slowenischer Namen wurden u.a. als Problembereiche genannt.

Prof. Funk ging Punkt für Punkt auf die verfassungsrechtlichen Bestimmungen für all diese Fragen ein, die mit etwas gutem Willen eigentlich kein Problem sein müssten. Für dieses „Trümmerfeld“ sei ausschließlich die Politik verantwortlich. Funk meinte weiters, dass man den diesbezüglichen „Kleinkrieg“ kaum mit Kleinkriegsstrategien wird gewinnen können und plädierte für visionärere Modelle: Wenn Vorschläge gut durchdacht und verschriftlicht seien, kämen sie früher oder später auch zur Wirkung.

Weiters führte Funk aus: Die richte Namensschreibung ist eindeutiges RECHT! Alle Formulare seien auf Antrag in slowenischer Übersetzung auszuhändigen! Jede Amtshandlung hat auf Verlangen in slowenischer Sprache zu erfolgen und darf zu keiner Verzögerung zu Benachteiligung führen. Auch stünde dem möglichen Ansinnen, analog der friulanischen Regelung, Ausweise und andere Dokumente zweisprachig zu gestalten, nichts entgegen.

Die Veranstaltung wurde vom Juristen und EL-Obmann Mag. Vladimir Smrtnik moderirert.
Unter den interssierten Zuhörern: Dr. Glantschnigg – Verfassungjurist des Landes Kärnten-Koroška, Thomas Kassl vom Volksgruppenbüro, Dr. Roland Grilc – Büro Grilc& Partern, Mag. Marjan Pipp – CAN, u.v.a.

Österreichischer Staatsvertrag 1955, Artikel 7, Abs. 3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt.

Berite več:
ORF-radio2

Bildungshaus SODALITAS

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