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2011
Ortstafelfrage / vprašanje dvojezične topografije
Was sagen die Slowenenorganisationen wirklich
An dieser Stelle veröffentliche ich das Schreiben der Obmänner der slowenischen Organisationen (Rat, Zentralverband, Gemeinschaft) an Dörfler und Ostermayer. Die EL ist in die Verhandlungen nicht direkt eingebunden und daher auch nicht Mitunterzeichnerin dieses Positionspapiers. Jeder aber, der sich die Mühe machen wird und dieses Papier durchlesen wird, wird schnell erkennen, dass die Aufregung von Dörfler & Co. eindeutig überzogen ist.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Bezugnehmend auf das Gespräch, das wir am 03.02.2011 im Amt der Kärntner Landesregierung über die Lösung der Ortstafelfrage sowie weiterer offenen Fragen des Volksgruppenschutzes (Maßnahmenpaket) geführt haben und an dem uns von Seiten des Landeshauptmannes Gerhard Dörfler eine Liste von Ortschaften (122) übergeben worden ist, die bezüglich der Zweisprachigkeit außer Streit stehen, wurde vereinbart, dass nunmehr von Seiten der Vertretungsorganisationen der Kärntner Slowenen ein Lösungsvorschlag unterbreitet wird. Dies möchten wir hiermit tun:
Vorerst muss festgehalten werden, dass wir mit jenen übereinstimmen, die die Meinung vertreten (Präsident Dr. Holzinger, Bundespräsident Dr. Fischer u.a.), dass die Frage der Topographieregelung bereits unmittelbar nach Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahre 1955 hätte gelöst werden sollen. Die Schuld dafür trägt aber nicht die slowenische Volksgruppe.
Tatsache aber ist auch, dass seit dem Jahr 1955 der zahlenmäßige Rückgang der slowenischen Volksgruppe in Kärnten eklatant ist und eigentlich im Widerspruch zu Geist und Wortlaut des Artikel 7 des Staatsvertrages steht. Wissenschafter und Experten sind sich auch einig darüber, dass die Minderheiten- und Volksgruppenschutzmaßnahmen umso intensiver sein müssen, je stärker der Rückgang einer Minderheit bzw. Volksgruppe ist.
Wir gehen bei unserem beigelegten Lösungsvorschlag nicht von der sogenannten „Versteinerungstheorie“ aus, die die Zahlen aus der Zeit der Unterzeichnung des Staatsvertrages (1951 oder 1961) zum Ausgangspunkt nehmen würde, sondern von den aktuellen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes. Dieser selbst geht von zwei Volkszählungen (1991 und 2001) aus und kombiniert diese mit der Ortschaftsebene.
Präsident Dr. Holzinger hat darauf hingewiesen, dass die Frage der zweisprachigen Aufschriften idealiter mit einer Verordnung der Bundesregierung gelöst werden sollte. Als Möglichkeit hat er auch eine Regelung in Verfassungsrang genannt, die aber auf der Grundlage der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes erfolgen muss. Es ist aber klar, dass eine Regelung in Verfassungsrang daher eine umfassende sein muss, weil sie eine spätere Ergänzung oder Verbesserung einfach erschwert oder fast verunmöglicht. Wir gehen daher bei unserem Vorschlag von den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes aus. Wir meinen, dass „die Zeit hierfür reif ist“: Österreich ist ebenso Teil der europäischen Integration, wie alle unsere Nachbarstaaten. Wir könnten mit einer solchen Lösung ein Beispiel dafür geben, dass wir in der Lage sind die Schatten der Vergangenheit zu überwinden und die Kooperation im europäischen Geiste zu intensivieren. Dies würde sicherlich Kärnten, der Republik Österreich und uns allen nützen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Der beigelegte Vorschlag folgt völlig der Logik der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes. Er ist logisch und nachvollziehbar. Wir sind aber auch realistisch genug, um zu wissen, dass eine endgültige Lösung auf dem Verhandlungsweg erzielt werden muss. Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes bieten hierfür auch einen gewissen Spielraum, der bei weiteren Verhandlungen ausgelotet werden sollte, um zu einer Lösung zu kommen, die allgemein angenommen wird und auch den Kriterien des Rechtsstaates entspricht. Vor allem aber sollte eine solche Lösung national und international ein positives Signal aussenden.
Einen solchen Weg möchten wir mit Ihnen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, sehr geehrter Herr Landeshauptmann gemeinsam gehen und sehen zuversichtlich den nächsten Gesprächen und Verhandlungen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Valentin Inzko
Dr. Marjan Sturm
Bernard Sadovnik
KOMMENTARE
Nach Durchsicht des Textes verstehe ich die Empörung und Überforderung wirklich nicht. Wird über die Erkenntnisse eines Höchstgerichtes allgemein abgestimmt oder ist das nur eine Schickane den Kärntner Slowenen gegenüber?
Und warum müssen die Kärntner Slowenen die ihnen verfassungsrechtlich verbrieften Rechte immer wieder und jetzt noch einmal verhandeln? Wird ihnen die Hand als Bittsteller gereicht? Will man sie nur zählen, um sich zweisprache Ortstafeln zu ersparen? Komische Rechtsansichten sind das.
16.02.2011 13:35 | Ferdinand Skuk Wien
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