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17.09.
2009

Verfassungsrecht - Menschenrechte

Vouk kämpft auch für Habsburger

Laut Paragraph sechs des Bundespräsidentenwahlgesetzes sind "Mitglieder solcher Familien, die ehemals regiert haben" von der Wahl zum Bundespräsidenten ausgeschlossen. Aktiv dürfen sie, sofern sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das Staatsoberhaupt zwar wählen, gewählt werden dürfen aber die Nachkommen des Hauses Habsburg nicht. Ulrich Habsburg-Lothringen, Spross der toskanischen Linie des Hauses Habsburg und grüner Gemeinderat in Wolfsberg, hat gemeinsam mit seiner Schwiegertochter einen Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Vertreten wird Habsburg von Rechtsanwalt mag. Rudi Vouk.

Ich möchte hier nicht über die Erfolgschancen von Habsburg bei einer Präsidentenwahl filosophieren oder auch darüber, ob der VfGH der Beschwerde stattgeben wird. Inhaltlich halte ich es mit Bernd-Christian Funk, Verfassungsexperte von der Uni Wien, der dieser Beschwerde wenig Chancen gibt, diese Bestimmung in der Verfassung aber für verzichtbar hält. "Die Monarchie werde nicht dadurch wieder hergestellt, dass ein Habsburger zu einer Wahl antreten darf", sagt dazu Funk.

Mir imponiert viel mehr die Tatsache, dass sich die Familie Habsburg in einer so delikaten Angelegenheit als ihren Vertreter Rudi Vouk ausgesucht hat. Ein außerordentlicher Vertrauensbeweis und ein Kompliment für einen Mann, der sich weit über die Landesgrenzen hinaus einen hervorragenden Namen als Verfassungsexperte erarbeitet hat. Das gegen alle Versuche vor allem in Kärnten, seinen beruflichen Werdegang zu behindern.

An diesem Faktum kann daher auch die "Kronen Zeitung" nicht rütteln, die zum Beispiel heute schreibt, Vouk sei hierzulande vor allem als "Ortstafelraser" in Erscheinung getreten. Vouk ist kein "Raser" und es wäre an der Zeit, dass sich jene Journalisten in Kärnten, die etwas auf sich halten, von Klischees, die die Landespolitik aus politischen Gründen in die Welt setzt, befreien sollten. Es würde ihnen besser zu Gesicht stehen, wenn sie durch konstruktive Beiträge anstatt durch Verunglimpfungen in Erscheinung treten würden.

KOMMENTARE

Lieber Herr Kraut!
Es liegt mir fern in irgendeiner Art und Weise "Monarchienostalgik" zu betreiben. Ganz sicher nicht und ist mein Beitrag diesbezüglich auch klar. Bin ein entschlossener Gegner des Totalitarismus, egal welcher Ausprägung.
Worum es mir aber geht ist einfach zu betonen, dass Herr Rudi Vouk als Verfassungsexperte weit über die Volksgruppengrenzen anerkannt ist. Ihn plump als "Ortstafel - Raser" zu verunglimpfen, wie es einige nach wie vor versuchen, ist unseriös und ganz entschieden abzulehen.

18.09.2009 08:23 | Vladi Smrtnik

Eine delikate Angelegenheit? Eher eine mit undelikaten Vergleichen: http://bernhardkraut.wordpress.com/2009/09/17/die-vulga r-vergleiche-der-monarchie-sehnsuchtigen/

18.09.2009 07:30 | Bernhard Kraut
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