Login



RSS-Feed Blog-Home

MY ELNET


NAŠE OBČINE

naše občine

AKTUALNO


TERMINI


Trenuno ni terminov

POVEZAVE

Skupnost južnokoroških kmetic in kmetov

Mlada EL

PUAK

Slovensko na uradih

Kmečka izobraževalna skupnost

Evropska Svobodna Zveza
09.12.
2011

GASTKOMMENTAR von Mag. Marjan Pipp; Novice, Klagenfurt, Nr. 46, Dezember 2011 (Übersetzung)

NOVELLE des VGG bedeutet eine Verschlechterung der derzeitigen Rechtslage

Die Volksgruppen sollen auf den Wunsch der Regierung hin zu Bürgerinitiativen mutieren. Zahlreiche Experten warnen vor der geplanten Novellierung des Volksgruppengesetzes. Sie sehen darin eine Verschlechterung der schon jetzt unzureichenden Rechtslage der autochthonen Volksgruppen. Im Regierungsprogramm, das sich die regierenden Parteien SPÖ und ÖVP für den Zeitraum 2009 bis 2013 zum Ziel gesetzt haben, heißt es unter anderem:
• Es ist geplant, in der österreichischen Rechtsordnung die völkerrechtlich garantierten und vielleicht auch neuen Grundrechte in einem Grundrechtskatalog zu integrieren und diese in ein Bundesverfassungsgesetz einzubauen.
• Dabei soll auch die gewachsene sprachliche und kulturelle Unterschiedlichkeit der autochthonen Volksgruppen berücksichtigt werden und in Zusammenarbeit mit den Volksgruppenbeiräten das Volksgruppengesetz überarbeitet werden.
Die Faymann-Regierung und ihr für Minderheitenfragen zuständiger Staatssekretär Josef Ostermayer, der auch ein sozialistischer Parteistratege ist, erfüllen dieses Programm auf ziemlich eigenwillige Art und Weise. Mit der Novelle im Jahr 2009 (diese wurde ohne große öffentliche Diskussion im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 umgesetzt), wurde die so genannte interkulturelle Förderung als eigener Fördergegenstand eingeführt. Damit, so der Leiter des Verfassungsdienstes beim Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse am Minderheitenkongress in Klagenfurt, „wurde eine neue Richtung für die zukünftige Entwicklung des Volksgruppengesetzes eingeschlagen.“

Die zweite „historische Maßnahme“ der gleichen politischen Mannschaft, die jedoch nicht mehr so unbemerkt blieb, sondern mit der frohen/verhaltenen/verfehlten Zusammenarbeit der slowenischen Organisationen und der Mittelinksregierung in Slowenien durchgeführt wurde, war die Regelung der Ortstafel- und der Amtssprachenfrage mit Verfassungsbestimmungen, die damit „endgültig“ sind, wie Dr. Hesse überzeugt ist. Dieses Kapitel bleibt geschlossen, die Regierung wird weder über die Ortstafel für Dobein noch über die diskriminierende Amtssprachenregelung für Eberndorf und St. Kanzian debattieren. Vom neuen Klima, das nach der Überzeugung der Befürworter des Kompromisses eine konstruktive Lösung der anderen offenen Fragen ermöglichen würde, ist nichts zu spüren. Im Gegenteil. Das Bundeskanzleramt hat alle Forderungen und Vorschläge der Minderheitenorganisationen abgelehnt.

Die nun angekündigte Reform des Volksgruppengesetzes soll aus der österreichischen Minderheitengesetzgebung alle nationale Begrifflichkeiten tilgen. Das Hauptziel der Reform ist, so Dr. Hesse in seinem Vortrag, „die Volksgruppen auf die Ebene der Zivilgesellschaft herunterzubrechen“. Aus der gesetzlichen Definition der Volksgruppe soll der völkische Aspekt beseitigt werden. Die Volksgruppenangehörigen sind in allen ihren Vereinigungen und Organisationen ein Teil der Zivilgesellschaft und nicht Vertreter eines eigenen Kleinstaates. Also sind wir Kärntner Slowenen nicht mehr Teil des slowenischen Volkes?
Das andere Ziel ist nach den Worten von Dr. Hesse, die rechtliche Gleichsetzung der autochthonen Volksgruppen und der neuen Minderheiten (Bevölkerung mit Migrationshintergrund). „Angehörige beider Gruppen sind Teil der pluralistischen Gesellschaft, sie dürfen wegen ihrer Zugehörigkeit nicht diskriminiert werden. Als Differenz bleibt die finanzielle Förderung für Volksgruppen und ein eigenes beratendes Organ – die Volksgruppenbeiräte. In diesem Konzept hat der Grundrechtskatalog der Volksgruppen natürlich keinen Platz. Deshalb scheint er im Entwurf des Bundeskanzleramtes auch nicht auf.

Diese Thesen klingen wie das Programm der sozialistischen Internationale und es verwundert nicht, dass sie vor allem von linken Gruppen unterstützt werden, für die Nationalbewusstsein kein Wert ist. Vor allem die Sozialdemokraten suchen ihren Nutzen und wie Marjan Sturm bei der Hauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Volksgruppen in der SPÖ gesagt hat, ist diese Reform auch eine Chance für die SPÖ.

Im Widerspruch zur österreichischen Rechtsdoktrin und zum österreichischen Staatsvertrag!
Diese Ziele entsprechen keineswegs der (bisherigen) österreichischen Rechtsdoktrin und ganz besonders nicht der österreichischen Außenpolitik im Bereich des Minderheitenschutzes. Auf internationaler Ebene (Vereinte Nationen, Europarat) hat Österreich auch im Hinblick auf die Südtiroler Frage zahlreiche Initiativen für den Minderheitenschutz gesetzt, die auf der Respektierung der Subjektivität der Volksgruppe und auf Kollektivrechten beruhen. Mit dieser Reform würde Österreich seine diesbezügliche Rechtsdoktrin ändern. In der Folge müsste die neue, grundlegende Orientierung im Bereich der Minderheitenpolitik „Beseitigung des völkischen Gesichtspunkts“ auch in der Außenpolitik und in den Beziehungen zu Südtirol gelten.

Andererseits befände sich eine solche Reform des Volksgruppengesetzes, welche die slowenische oder kroatische Volksgruppe lediglich auf Kultur und Sprache reduziert, im klaren Widerspruch zu Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages und seiner Entstehung. Das hat auch der erste Präsident der Republik Slowenien Milan Kučan auf dem Symposium der Klagenfurter Universität im Jahr 2005 betont: „Die österreichischen Slowenen und Kroaten haben es vor allem dem beharrlichen Bestehen der Sowjetunion darauf zu verdanken, dass es sich um Volksgruppen handelt und ihre Rechte nicht durch ihre Zahl bedingt sind, dass sie also nicht bloß als sprachliche Minderheit betrachtet werden, deren Schutz nur auf den Schutz der Sprache bezogen ist, ... was Großbritannien am Anfang vorgeschlagen hat.“

Mag. Marjan Pipp ist Vorsitzender des Volksgruppenzentrums in Wien (CAN).

KOMENTARJI

Kaj boš počel z predsedniki ,ki nimajo ali celo potvarjajo svojo lasto zgodovino - OČITNO so ji ljubši umazani EVRI in lasten obraz !!
IZDAJALEC ostaja - izdajalec samega sebe !
TO je politika , jezikovnega kolonijalizma - DA ima pravico vladanja in narekovanja novih slabših zakonskih standartov !!!
TO je ustavni puč novih nacifašistov !!!
DA AVST. državni zbor z "našimi izdajalskimi zastopniki vred ni bil v stanju odgovoriti na resne pripombe 65. pomembnih Južnih TIROLSKIH politikov in izobražencev ki so letos konec junija bile naslovljene NA nas in DRŽAVNI zbor z res resnimi namigi in opombami napram Verfassungsgesetza - TUDI Bojan Schnabel je na to opozarjal -
Človek pomni ,da niti žival ne gre tako daleč, da bi imela v momentu ali pozneje trajno škodo IN če potem je v naravi tako ,DA se ubije in požre !!!

12.12.2011 13:34 | jozi hr.
Dieser Eintrag kann nicht mehr kommentiert werden.